Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2017
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und Andersland humor & more GbR (kurz Andersland genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-
Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter
Leistungsumfang) sowie Vergütungen festgehalten werden. Die
Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Event-Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
schriftlichen Auftragsbestätigung/ unterschriebenen Vertrages. Nebenabreden oder
Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Andersland dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Andersland ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden
Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Soweit Andersland Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunde, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Dritten.
4. Event-Leistungen und Honorar
Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch
von Andersland für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Andersland ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70% des
Entgeltanspruchs vorab zu fordern. Kostenvoranschläge von Andersland sind unverbindlich.
5. Präsentation/ Konzeptvorstellung
Erhält Andersland nach der Teilnahme an einer Präsentation/ Konzeptvorstellung
keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen Anderslands,
insbesondere deren Inhalt im Eigentum von Andersland.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von Andersland (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Andersland. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Andersland darf der Kunde die Leistungen von Andersland nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen Anderslands durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Andersland und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Andersland, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Andersland erforderlich. Dafür steht Andersland und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit Andersland jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den
Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 80 % des vereinbarten Honorars
ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars
Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Anzahlungen für gebuchte Künstler, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei Andersland unter Vertrag stehen. Der
Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht Andersland insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden, nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
8. Haftung
Andersland verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung,
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von Andersland richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch
Andersland, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Andersland der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
9. Zahlung
Rechnungen von Andersland sind sofort nach Rechnungseingang
ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung (30 Tagen) gelten
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei
Werktagen nach Leistung durch Andersland) schriftlich geltend
zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und
rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf
Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich
ein Schadenersatzanspruch gegen Andersland der Höhe nach,
gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar
beschränkt. Schadenersatzansprüche des Kunden,
insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen
unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Andersland beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Andersland und auf
die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie
seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht
anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar
zwischen Andersland und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten wird der Sitz von Andersland humor & more GbR
(Amtsgericht Büdingen) vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit
über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse
gegen über Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung
rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im
Übrigen nicht berührt. Ansprüche aus diesem Vertrag können
von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung
von Andersland abgetreten werden. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten
gespeichert werden.
14. Fotos / Videos
Es gilt als vereinbart, dass sämtliche durch Andersland produzierten
Foto- oder Videodokumentationen zur Eigenwerbung von Andersland verwendet werden dürfen.
Sollte der Kunde nicht genannt werden wollen, wird von einer Namhaftmachung abgesehen.
Gerne werden wir unverbindlich dem Kunden diese zur weiteren uneingeschränkten und freien
Verwendung zur Verfügung stellen.